Artikel 5

(mittel)
Im ersten Teil des Grundgesetzes, also der deutschen Verfassung, werden die Grundrechte behandelt. Hier eines der wichtigsten.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Grundgesetz
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Kommentar

„Eine Zensur findet nicht statt“: Die kürzesten Sätze sind oft die schönsten.

Aber ist die Zensur nicht ein nützliches, friedenstiftendes Instrument, insofern sie die Verbreitung von Lügen und fake news usw. verhindert? Dem pflichtet so mancher (Dikator) gerne bei.

Andere meinen dagegen, dass per Zensur die Verbreitung der Wahrheit verhindert werden soll. Schwer zu entscheiden?
Gegenwart





by Guy of taipei
[CC BY-SA 3.0], via WC

Autor und Werk

Artikel 5 GG
Bundesgesetzblatt Nr 1 von 1949-05-23 Grundgesetz-002
Grundgesetz: Gliederung
By Parlamentarischer Rat (Bundesgesetzblatt I) [Public domain], via Wikimedia Commons

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Denkfreiheit Unberechtigte Privatpersonen Was darf die Satire?

Verben

Recht äußern verbreiten unterrichten gewährleisten stattfinden
20181108


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